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Musikkompositionen
sind weltweit in zahlreichen Variationen verfügbar: Von
Klassik bis hin zu Techno-Rythmen - und
Geschmäcker sind bekanntlich verschieden.

Die
Musikuntermalung für Telefonansagen
soll wohlklingend empfunden werden und keinesfalls
störenden wirken. Darum ist es wichtig,
die richtige Musikauswahl zu treffen und die
Musiksequenzen korrekt zu positionieren.

Grundsätzlich wird ein schon öfter gehörtes und
bekanntes
Musikstück - wohlklingender
empfunden
als ein unbekanntes. Es stellt sich also erst die Frage,
welcher Effekt erzielt werden soll.

Wir bieten Ihnen eine
Auswahl an
Musiktiteln aller gängigen Sparten
an und helfen Ihnen gerne bei der Entscheidung für:
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Verwendung von urheberrechtlich geschützter
Musik |
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Erwerb
von Musik von Musikverlagen |
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Musik-Kompositionen |

Die richtige Auswahl treffen Sie, indem Sie zuerst
entscheiden:
Die
zielgruppenorientierte Musikauswahl
hält Ihre Anrufer bei Laune, gute Stimmung wird schon
vor Beginn des eigentlichen Gesprächs erzeugt.

Informationen
für den Anrufer sind
klar und deutlich
hörbar, wenn die Musikuntermalung nicht störend wirkt.

Identifikation
erreichen Sie mit einem Musikstück, dessen Elemente
charakteristisch sind.

Selbstverständlich zählt auch Ihr Geschmack:
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Welche Musikrichtung bevorzugen Sie
persönlich? |

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Könnte diese auch als Musikuntermalung für Ihre
Telefonansagen passend sein? |

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Gibt es einen Musiktitel, den Sie besonders
mögen und der sich eventuell eignen würde? |

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Finden Sie eine andere Musikrichtung besser
geeignet – wenn ja, welche? |
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Möchten Sie Musikvorschläge aus unserem Archiv? |


Für die Nutzung
Ihrer Musik-Werke haben Komponisten
gemäß
Urheberrechtsgesetz Anspruch
auf ein angemessenes Nutzungsentgelt.

In Österreich
vertritt die AKM die Rechte der Komponisten
und Musikverleger, für
alle
urheberrechtlich
geschützten Musikstücke wird ein entsprechendes
Nutzungsentgelt
vorgeschrieben. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach
dem Verwendungsbereich, bei Telefonansagen nach
der Anzahl der Nebenstellen Ihrer Telefonanlage. Nähere
Infos dazu finden Sie unter www.akm.co.at. Wir senden
Ihnen aber auch gerne einen Auszug, dem Sie entnehmen
können, wie hoch die Abgaben in Ihrem Fall wären.

Ist der Komponist schon länger als 70 Jahre verstorben
und besteht kein Anspruch auf die Urheberrechte,
können
klassische
Musikstücke ohne Urheberrechtsabgabe
verwendet werden.

Musik von
Musikverlagen,
deren Komponisten keine Urheberrechte beanspruchen,
können Sie kaufen. Man bezahlt – je nach Art der
Verwendung – einen festgelegten Betrag.

Die
individuelle Musikkomposition
ist ein nach Ihren Vorgaben komponiertes Musikstück –
einmalig für Sie komponiert und keinesfalls anderswo zu
hören. Voraussetzung: Ein gutes „Briefing“ und die
Arbeit eines guten Komponisten. Die Bezahlung dieser
Leistung erfolgt nach Aufwand.

Alle Musikdemos
versenden wir - nach Ihren Vorgaben individuell für Sie
zusammengestellt - per email als mp3 files. Einige
„Hörbeispiele“ finden Sie auf der Seite
Demos & Referenzen.
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