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Musikkompositionen
sind weltweit in zahlreichen Variationen verfügbar: Von Klassik bis hin zu Techno-Rythmen  - und Geschmäcker sind bekanntlich verschieden.

Die Musikuntermalung für Telefonansagen
soll wohlklingend empfunden werden und  keinesfalls störenden wirken. Darum ist es wichtig, die richtige Musikauswahl zu treffen und die Musiksequenzen korrekt zu positionieren.

Grundsätzlich wird ein schon öfter gehörtes und
bekanntes Musikstück - wohlklingender empfunden als ein unbekanntes. Es stellt sich also erst die Frage, welcher Effekt erzielt werden soll.

Wir bieten Ihnen eine
Auswahl an Musiktiteln aller gängigen Sparten an und helfen Ihnen gerne bei der Entscheidung für:

Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik

Erwerb von Musik von Musikverlagen

Musik-Kompositionen


 
Die richtige Auswahl treffen Sie, indem Sie zuerst entscheiden:

Welcher  Zielgruppe gehört der Großteil meiner Anrufer an?


 
Ist die Weitergabe von Information an den Anrufer ein besonderes Anliegen oder überbrückt die Ansage einfach nur die Wartezeit?

 
Biete ich durch die Musik eine entsprechende Identifikation – z.B. auch im Rahmen einer Kampagne mit TV- oder Radiowerbung?

Die zielgruppenorientierte Musikauswahl hält Ihre Anrufer bei Laune, gute Stimmung wird schon vor Beginn des eigentlichen Gesprächs erzeugt.

Informationen
für den Anrufer sind klar und deutlich hörbar, wenn die Musikuntermalung nicht störend wirkt.

Identifikation
erreichen Sie mit einem Musikstück, dessen Elemente charakteristisch sind.

Selbstverständlich zählt auch Ihr Geschmack:

Welche Musikrichtung bevorzugen Sie persönlich?

 
Könnte diese auch als Musikuntermalung für Ihre Telefonansagen passend sein?

 
Gibt es einen Musiktitel, den Sie besonders mögen und der sich eventuell eignen würde?

 
Finden Sie eine andere Musikrichtung besser geeignet – wenn ja, welche?
Möchten Sie Musikvorschläge aus unserem Archiv?


 

Für die Nutzung Ihrer Musik-Werke haben Komponisten gemäß Urheberrechtsgesetz Anspruch auf ein angemessenes Nutzungsentgelt.

In Österreich vertritt die AKM die Rechte der Komponisten und Musikverleger, für alle
urheberrechtlich geschützten Musikstücke wird ein entsprechendes Nutzungsentgelt vorgeschrieben. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach dem Verwendungsbereich, bei  Telefonansagen nach der Anzahl der Nebenstellen Ihrer Telefonanlage. Nähere Infos dazu finden Sie unter www.akm.co.at. Wir senden Ihnen aber auch gerne einen Auszug, dem Sie entnehmen können, wie hoch die Abgaben in Ihrem Fall wären.

Ist der Komponist schon länger als 70 Jahre verstorben und besteht kein Anspruch auf  die Urheberrechte, können
klassische Musikstücke ohne Urheberrechtsabgabe verwendet werden.

Musik von Musikverlagen
, deren Komponisten keine Urheberrechte beanspruchen, können Sie kaufen. Man bezahlt – je nach Art der Verwendung – einen festgelegten Betrag.

Die individuelle Musikkomposition
ist ein nach Ihren Vorgaben komponiertes Musikstück – einmalig für Sie komponiert und keinesfalls anderswo zu hören. Voraussetzung: Ein gutes „Briefing“ und die Arbeit eines guten Komponisten. Die Bezahlung dieser Leistung erfolgt nach Aufwand.

Alle Musikdemos versenden wir - nach Ihren Vorgaben individuell für Sie zusammengestellt - per email als mp3 files. Einige „Hörbeispiele“ finden Sie auf der Seite Demos & Referenzen.

 

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Anfragen richten Sie bitte direkt
an
+43 (0)2233 536 83-0 oder
per Email an hallo@teletone.at

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